Statuten

    Die Statuten des TSV Frick Handball

    Präambel
    Sämtliche Formulierungen in diesen Statuten sind geschlechtsneutral zu verstehen.

    I. Allgemeines

    Art. 1Name und Sitz
    Unter dem Namen TSV Frick Handball besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Frick.

    Art. 2Zweck
    Zweck des Vereins ist, die Ausübung und Pflege des Handballsports durch ein breites Angebot von Trainings- und Spielmöglichkeiten zu fördern.

    Art. 3Verbandszugehörigkeit
    Der Verein ist Mitglied des schweizerischen Handballverbandes.

    II. Mitgliedschaft

    Art. 4Mitgliederkategorien
    Mitglieder des Vereins können nur natürliche Personen werden. Der Verein kennt folgende Mitgliederkategorien:
    - Junioren: Natürliche Personen bis und mit 15. Altersjahr, mit und ohne Lizenz;
    - Aktive: Natürliche Personen ab dem 16. Altersjahr, mit und ohne Lizenz;
    - Frei- und Ehrenmitglieder: Die Generalversammlung kann Personen, die sich um die Förderung des Vereins besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Bisherige Ehren- und Freimitglieder behalten ihren Status, neue Freimitglieder werden nicht mehr ernannt.

    Art. 5Eintritt
    Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand nach schriftlich eingereichtem Gesuch an den Präsidenten.

    Art. 6Austritt
    Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Er kann nur auf Ende des Vereinsjahres unter Einhaltung einer siebentägigen Kündigungsfrist erfolgen.

    Art. 7Ausschluss
    Ein Mitglied kann ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand. Das ausgeschlossene Mitglied kann den Ausschluss innert 30 Tagen beim Vorstand schriftlich anfechten, worauf der endgültige Entscheid von der Generalversammlung zu treffen ist.

    III. Rechte und Pflichten der Mitglieder

    Art. 8Allgemeines
    Jedes Mitglied kann am Training der ihm zugewiesenen Mannschaft teilnehmen. Das Mitglied verpflichtet sich zu fairem Sport. Der Vorstand kann die Mitglieder für gewisse Aufgaben des Vereins in vertretbarem Masse verpflichten.

    Art. 9Stimmrecht
    Stimmberechtigt sind nur die Aktiv-, Frei- und Ehrenmitglieder. Es werden auch nur diese Mitglieder an die GV eingeladen.

    Art. 10Mitgliederbeitrag
    Jedes Mitglied hat jährlich den von der Generalversammlung festgelegten Mitgliederbeitrag sowie allfällig anfallende Lizenzgebühren innert einer Zahlungsfrist von 30 Tagen zu bezahlen. Ehren- und Freimitglieder sowie die Vorstandsmitglieder haben keine Mitgliederbeiträge zu entrichten.

    Art. 11Sanktionen
    Pflichtverletzungen der Mitglieder können vom Vorstand folgendermassen sanktioniert werden:
    - Bussen bis zur Höhe des jährlichen Mitgliederbeitrags
    - Spielsperren
    - Vereinsausschluss

    Art. 12Haftung
    Jedes Mitglied haftet für Bussen, welche ihm persönlich von übergeordneten Verbänden auferlegt wurden. Im Übrigen ist die persönliche Haftung der Mitglieder ausgeschlossen. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet somit ausschliesslich das Vereinsvermögen.

    IV. Organe

    Art. 13Vereinsorgane
    Die Organe des Vereins sind:
    - die Generalversammlung
    - der Vorstand
    - die Rechnungsrevisoren

    V. Generalversammlung

    Art. 14Einberufung
    Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Vereinsjahres statt. Die Einladung zur Generalversammlung erfolgt mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich oder per E-Mail durch den Vorstand unter Angabe der Traktanden. Anträge zuhanden der Generalversammlung sind spätestens sieben Tage im Voraus schriftlich an den Präsidenten zu richten und können von allen Mitgliederkategorien gestellt werden. Eine ausserordentliche Generalversammlung ist auf Beschluss des Vorstandes oder auf Antrag von mindestens einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder einzuberufen. Die Einladung hat mindestens 14 Tage vor der Versammlung zu erfolgen.

    Art. 15Aufgaben der Generalversammlung
    Die Aufgaben und Kompetenzen der Generalversammlung sind Folgende:
    - Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung
    - Abnahme des Jahresberichts des Präsidenten und des technischen Leiters
    - Abnahme der Jahresrechnung und des Berichts der Revisionsstelle
    - Déchargen-Erteilung der Organe
    - Festsetzung des Jahresbudgets
    - Festlegung des Jahresprogramms;
    - Wahl des Präsidenten, der übrigen Vorstandsmitglieder und der Revisionsstelle
    - Behandlung von Anträgen des Vorstandes und der Mitglieder
    - Festlegung der Mitgliederbeiträge
    - Abberufung von Organen
    - Änderung der Statuten
    - Auflösung des Vereins

    Art. 16Beschlüsse
    Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme, eine Stellvertretung ist nicht zulässig. Die Beschlussfassung erfolgt in offener Abstimmung mit dem relativen Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident. Die Abstimmung erfolgt nur dann geheim, wenn dies ausdrücklich von der Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder verlangt wird. Zur Abänderung der Statuten bedarf es der Zustimmung von 2/3 der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder. Bei der Beschlussfassung über die eigene Décharge-Erteilung oder über ein Rechtsgeschäft bzw. einen Rechtsstreit zwischen einem Mitglied und dem Verein ist das betroffene Mitglied vom Stimmrecht ausgeschlossen.

    VI. Vorstand

    Art. 17Zusammensetzung und Organisation
    Der Vorstand besteht aus 3 bis 9 Mitglieder und wird von der Generalversammlung auf eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt. Mit Ausnahme des Präsidenten, welcher von der Generalversammlung gewählt wird, konstituiert sich der Vorstand selbst. Der Vorstand ist beschlussfähig, sofern mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Er wird einberufen auf Antrag des Präsidenten oder auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes. Beschlüsse des Vorstandes erfolgen mit dem relativen Mehr der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.

    Art. 18Befugnisse
    Dem Vorstand stehen alle Befugnisse zu, welche nicht ausdrücklich einem anderen Organ des Vereins übertragen werden. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen. Ein Vorstandsmitglied zeichnet kollektiv zu zweien mit dem Präsidenten.

    VII. Revisionsstelle

    Art. 19Zusammensetzung und Aufgabe
    Die Generalversammlung wählt auf die Dauer von drei Jahren zwei Rechnungsrevisoren, welche nicht Mitglieder des Vereins sein müssen. Die Rechnungsrevisoren prüfen die Jahresrechnung und erstatten der Generalversammlung Bericht und Antrag.

    VIII. Geschäftsjahr

    Art. 20Beginn und Ende
    Das Geschäftsjahr des Vereins beginnt am 1. Mai und endet am 30. April des folgenden Jahres.

    IX. Auflösung des Vereins

    Art. 21Auflösung
    Die Auflösung des Vereins kann nur an einer Generalversammlung mit einer Mehrheit von 4/5 der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

    Art. 22Liquidationsvermögen
    Bei Auflösung des Vereins fällt das gesamte Vermögen an den TSV Frick.

    X. Schlussbestimmungen

    Art. 23Inkrafttreten
    Die Statuten wurden an der Generalversammlung vom 16. Mai 2014 genehmigt und treten rückwirkend auf den 1. Mai 2014 in Kraft. Mit Inkrafttreten der vorliegenden Statuten sind alle bisherigen Statutenbestimmungen aufgehoben. Ebenfalls aufgehoben sind sämtliche andere Bestimmungen in Reglementen und dergleichen, soweit sie im Widerspruch zu den vorliegenden Statuten stehen.

    Datum und Unterschriften

    Präsident                                      Protokollführer


    Unsere Sponsoren

    Der TSV Frick Handball engagiert sich sehr in der Nachwuchsarbeit und stellt neben einer Animations-Abteilung Mannschaften in allen Altersklassen. Als Sponsor steht Ihr Name stellvertretend für unsere Arbeit. Herzlichen Dank für Ihr Engagement!

    Nächste Termine

    M3-07 - SG Suhr Aarau / Buchs / Olten - SG TSV Frick 2 - A2
    05. Okt 2024: 16:00 - 17:30
    M1-02 - BSV Stans 2 - SG TSV Frick 1 - A1
    06. Okt 2024: 16:00 - 17:30
    F2-03 - SG Ruswil Wolhusen - TSV Frick I - D1
    12. Okt 2024: 14:45 - 16:15
    FU16P-06 - TSV Frick 2 - HC Vikings Liestal - FU16
    13. Okt 2024: 10:30 - 12:00
    F3-06 - TSV Frick II - SG Magden/ Möhlin 2 - D2
    13. Okt 2024: 12:00 - 13:30
    M1-02 - SG TSV Frick 1 - HSG EhrEndingen Celtics - A1
    13. Okt 2024: 16:00 - 17:30
    MU19P-05 - SG Handball Basel-Stadt - SG Fricktal Pro1 - U19
    19. Okt 2024: 16:00 - 17:30
    F2-03 - TSV Frick I - BSV RW Sursee - D1
    19. Okt 2024: 16:00 - 17:30
    F3-06 - SG ATV/KV Basel s'Drey - TSV Frick II - D2
    19. Okt 2024: 16:00 - 17:30
    FU14P-04 - HV Suhrental - TSV Frick 3 - FU14
    19. Okt 2024: 16:30 - 18:00

    Newsletter

    Mehr erfahren vom TSV Frick Handball? Hier eintragen für den Newsletter des TSV Frick Handball.

    Suchen

    Folgen

    Hauptsponsoren

    Image
    CSS
    Image
    Image
    Image
    Image
    Image
    Image
    Image
    © 2024 TSV Frick Handball